Wie Berlin die Müllabfuhr im Kreis Wesel teurer machen will

05.10.2022

„Wenn etwas schlecht gemacht ist dann muss man es auch so ausdrücken und Konsequenzen ziehen“ – Frank Berger, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Kreistag Wesel, hält mit seiner Meinung zum „Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)“ nicht hinter dem Berg. Damit meint er nicht nur den sperrigen Namen des Gesetzes, dessen Änderungs-Entwurf die rot-grün-gelbe Koalition in Berlin gebilligt und zur Beratung an Bundestag und Bundesrat weitergeleitet hat. Berger kritisiert vor allem die Konsequenzen, die auch den Menschen im Kreis Wesel drohen: die Müllabfuhr würde teurer.
In dem neuen Gesetz soll nämlich unter anderem geregelt werden, dass ab dem 1. Januar 2023 auf nationaler Ebene erstmalig auch die thermische Behandlung von Siedlungsabfällen in den Emissionshandel einbezogen werden muss. Sprich: die Müllverbrennung. So, wie er für den Kreis Wesel in der Anlage am Asdonkshof praktiziert wird. Dagegen protestiert der Weseler Kreistag in einer Resolution, die von der politischen Mehrheit aus CDU, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP eingebracht und im Kreistag jetzt verabschiedet wurde.
Ein solches nationales Emissionshandelssystem würde ohnehin nur für drei Jahre bestehen, da die Europäische Union ab 2026 eine verbindliche europäische Regelung einführen wird. Und obwohl es sich bei kommunalen Abfällen nicht um Brennstoffe handelt, müssten bei Verabschiedung der BEHG-Novelle die Müllverbrennungsanlagen in Deutschland entsprechend dem fossilen CO2-Gehalt des Siedlungsabfalls kostenpflichtige Zertifikate erwerben. Dies würde zwangsläufig zu einer Erhöhung der Abfallgebühren für alle Privathaushalte – also auch im Kreis Wesel – führen. Frank Berger: „Gerade jetzt, wo die Belastungen der Bürgerinnen und Bürger in vielen Bereichen und vor allem im Energiesektor drastisch steigen, würde eine solche staatlich verordnete CO2-Abgabe mit vorausberechneten Belastungen von bis zu einer Milliarde Euro allen Bestrebungen zu weiteren notwendigen Entlastungen der Menschen entgegenlaufen“.
Nicht zuletzt seien den Verfassern des Gesetzentwurfs handwerkliche Fehler vorzuwerfen: Sie hätten nicht berücksichtigt, „dass Müllverbrennungsanlagen durch Stromeinspeisungen und die Bereitstellung von Fernwärme in der aktuellen Situation einen wertvollen Beitrag zur Entspannung des Wärme und Strommarktes leisten“, beschreibt die Protest-Resolution.