Ziel: Verkaufsverbot von Lachgas zum Schutz von Minderjährigen

01.04.2025

Lachgas ist überraschend vielseitig verwendbar: In der Medizin hat es bei der Anästhesie seinen Platz - in der Gastronomie wird es als Treibgas für Sahnespender verwendet. Dass Lachgas aber auch als Partydroge an Popularität gewonnen hat, ist äußerst bedenklich und Anlass für einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/ Die Grünen im Kreistag Wesel: Als politische Mehrheit fordern sie Kreisausschuss und Kreistag zu einer Resolution auf, in der ein Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige auf Landesebene unterstützt wird. Damit solle die Landesregierung dem Vorbild von Schleswig-Holstein und Hamburg folgen, wo bereits eine Landesverordnung zum Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von Lachgas (Distickstoffmonoxid) an Minderjährige erlassen wurde.

Nach dem Antrag von CDU und Bündnisgrünen soll Landrat Ingo Brohl beauftragt werden, diese Resolution an die Landesregierung, an den Landtag NRW sowie an den Landkreistag NRW übermitteln. Außerdem werden Landesregierung und Landtag aufgefordert, eine Aufklärungskampagne für Schülerinnen und Schüler initiieren, um möglichst bereit präventiv vor den Gefahren des Konsums von Lachgas zu warnen.

Es bestehe nämlich Anlass zu großer Sorge: Der Konsum von Lachgas kann kurzfristige euphorische Effekte hervorrufen, birgt jedoch erhebliche gesundheitliche Risiken. Konkret könne der Missbrauch von Lachgas als Rauschmittel – insbesondere unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen – zu schwerwiegenden dauerhaften gesundheitlichen Schäden führen. Darunter Nervenschädigungen, Bewusstlosigkeit, in extremen Fällen sogar zum Tod.

Vor diesem Hintergrund kritisieren die Kreistagsfraktionen von CDU und Bündnis 90/ Die Grünen die bisherige Untätigkeit der Bundesregierung: Obwohl die Berliner Koalition ein Verkaufsverbot von Lachgas angekündigt habe, sei bislang keine konkrete Umsetzung erfolgt. Deshalb sei bei diesem drängenden Problem ein zeitnahes Vorgehen auf Landesebene sinnvoll und notwendig, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere der Jugendlichen, zu schützen. Ein Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige würde den Zugang zu diesem Rauschmittel erheblich erschweren und somit einen wichtigen Beitrag zur Suchtprävention leisten.