Bergbauunternehmen sind durchsetzungsstark, finanzkräftig – aber nicht allmächtig. Das will die Politik im Kreis Wesel jetzt sowohl dem Konzern K+S als aktuellen Betreiber des Salzbergwerks Borth als der Cavity-GmbH klar machen, die sich für den früheren Betreiber Solvay um die Bergschaden-Regulierung kümmern soll. Frank Berger, Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion: „Genauso wie wir es beim Kampf gegen die Ausweisung von viel zu großen neuen Kiesgruben tun werden wir auch den Betroffenen des Salzabbaus zur Seite stehen“. Und zwar im Schulterschluss mit der großen Mehrheit des Kreistages: Gemeinsam haben CDU, SPD, Bündnis 90/ Die Grünen, FDP und das Einzelkreistagsmitglied der FWG jetzt eine unmissverständliche Resolution auf den Weg gebracht.
Aufhänger ist der neue Rahmenbetriebsplan für das Salzbergwerk Borth, für den der Kreis Wesel eine Stellungnahme abzugeben hatte. Mit diesem förmlichen Statement kann es nach Ansicht der Politik allerdings nicht sein Bewenden haben. Zu groß sind die Probleme, die für die Einwohner des Kreises Wesel mit dem Betrieb des Bergwerks verbunden sind. Dessen Folgen bekommen insbesondere die Menschen in Alpen, Rheinberg, Xanten und in den linksrheinischen Ortsteilen von Wesel zu spüren. Aus Sicht des Kreistages muss es weitere Regelungen und Vereinbarungen geben für ein langfristiges gedeihliches Miteinander von Steinsalzbergbau, Kommunen und Einwohnern.
Der Kreistag fordert deshalb die Bundesregierung, die neue nordrhein-westfälische Landesregierung und die betroffenen Bergbauunternehmen auf, eine transparente Regelung zur Finanzierung der Ewigkeitskosten und aller künftigen Bergbauschäden zu schaffen. Berger: „Unser Ziel ist es, die Entschädigung Betroffener für die maximal möglichen 150 Jahre verbindlich abzusichern“. Beispielsweise über einen externen Fonds. Oder eine Stiftung. Denn für eine so lange Zeit kann der Fortbestand eines Unternehmens, gegen das sich gegebenenfalls Schadensersatzklagen richten müssten, nicht garantiert werden.
Außerdem plädieren die Verfasser der Resolution dafür, eine Schlichtungsstelle für strittige Schäden des Salzbergbaus einzurichten. Das würde den einzelnen Geschädigten die Regulierung erleichtern. Noch größere Hilfe wäre aber eine klare Beweislastumkehr, mit der die Vermutung einer Schadensverursachung durch den Bergbau erreicht würde.
Der Kreistag Wesel appelliert nun an die zuständigen Stellen bei Bund und Land Nordrhein-Westfalen im Sinne der Forderungen in der Resolution aktiv zu werden und den Kreis Wesel insoweit zu unterstützen. Die Bezirksregierung Arnsberg, zuständig für die Genehmigung von Bergbau-Aktivitäten, wird aufgerufen, im Rahmen des laufenden Genehmigungsprozesses für den Rahmenbetriebsplan die Leistung von auskömmlichen Sicherheiten zur Auflage zu machen.
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