Ab Montag haben die Bürgerinnen und Bürger das Wort: Vom 24. Januar an können nun die Menschen am Niederrhein auch sagen, was sie von den Plänen zur massiven Vergrößerung der Auskiesungsflächen in ihrer Heimat halten. Das ist Inhalt des zweiten Beteiligungsverfahrens zum Regionalplan Ruhr, das bis zum 29. April läuft. Dabei haben Kommunen, Behörden sowie Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, sich mit den Inhalten des Regionalplans zu befassen und Stellung zu nehmen. In einer ersten Beteiligungsrunde wurde diese Chance schon rege genutzt: Über 7300 Stellungnahmen waren eingegangen, eine Vielzahl davon stammte aus dem Kreis Wesel und richtete sich bereits gegen die im ersten Planentwurf definierten Auskiesungsflächen.
In der aktuellen Version des Regionalplans sind genau hier sogar noch Erweiterungen geplant, was vor Ort teils heftig kritisiert wird. Die Gelegenheit zur „Einsichtnahme- und Stellungnahme“, so die verwaltungstechnische Beschreibung des Verfahrens, dürfte deshalb große Aufmerksamkeit und Resonanz finden. Davon ist nach Einschätzung von Udo Bovenkerk, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion, sicher auszugehen. Der Christdemokrat aus Hamminkeln ist ebenso wie Fraktionschef Frank Berger (Moers) Mitglied der RVR-Verbandsversammlung („Ruhrparlament“).
Die entsprechenden Unterlagen sind online abrufbar auf der Internet-Seite des Regionalverbands Ruhr (RVR): https://www.rvr.ruhr/themen/staatliche-regionalplanung/zweite-beteiligung/ . Ergänzend liegen sie in Papierform in der Bibliothek des Regionalverbands Ruhr aus (Kronprinzenstraße 6, 45128 Essen; Öffnungszeiten: montags bis Donnerstag zwischen 9 und 16 Uhr, freitags 9 bis 14 Uhr).
Die Möglichkeit zur Stellungnahme hat zum einen „die Öffentlichkeit“. Also Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Initiativen, Unternehmen, Verbände usw.. Zum anderen werden die betroffenen öffentlichen Stellen beteiligt: Kommunen, Behörden sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. „Wir rufen daher alle Bürgerinnen und Bürger und Verwaltungen auf, die Pläne für z.B. Siedlungsbereiche und Auskiesungsflächen in der Kommune kritisch zu begutachten. Für meine Heimat Hünxe kann ich nur auf die Flächen am Tenderingssee erneut hinweisen! Diesen massiven Eingriff in Bruckhausen können wir als CDU nicht gut heißen“, so Anika Zimmer (Hünxe), Sachkundige Bürgerin in der CDU-Kreistagsfraktion und Mitglied im „Ruhrparlament“.
Eine Stellungnahme muss keinen bestimmten formellen oder inhaltlichen Anforderungen genügen. Sie sollte allerdings einen klaren Bezug zu Inhalten des Planentwurfs erkennen lassen, beschreibt der RVR. Beispielsweise eine Flächen- oder Ortsangabe, Angabe des Kapitels. Und sie sollte zur einfacheren Zuordnung den Namen des Stellungnehmers oder der Stellungnehmerin nennen.
Stellungnahmen können elektronisch über www.beteiligung-online.nrw.de an den RVR übermittelt werden. Alternativ als E-Mail, die an die Adresse regionalplanung [at] rvr.ruhr zu schicken wäre. Wer den klassischen Postweg bevorzugt, erreicht den RVR über: Regionalverband Ruhr, Regionalplanungsbehörde Referat 15, Postfach 10 32 64, 45032 Essen.
Der Regionalverband weist auf eine klare Einschränkung hin: „Ihre Anregungen, Bedenken und Hinweise bezüglich des Planentwurfs und des Umweltberichts sollen auf die im Vergleich zum Erarbeitungsbeschluss vom 6. Juli 2018 geänderten Teile beschränkt werden“.
Wie eine Stellungnahme aussehen könnte, finden Sie beispielhaft im Menüpunkt Aktuelles, Unsere Ziele auf dieser Homepage bzw. über folgenden Link:
https://www.cdu-kreistag-wesel.de/artikel/entwurf-musterstellungnahme
Empfehlen Sie uns!