„Wir haben die Hilferufe gehört, und wir werden darauf reagieren“ – die CDU-Fraktion im Kreistag Wesel wird Vereinen und Institutionen zur Seite stehen, denen durch die Corona-Pandemie trotz aller Schutzmaßnahmen und Krisenmechanismen unverschuldet Einnahmen weggebrochen sind. Frank Berger, Vorsitzender der Kreistagsfraktion: „Wenn Geld ausbleibt, mit dem man unter normalen Bedingungen sicher kalkulieren durfte und ein Defizit entsteht, kann das verheerende Folgen haben“. Entsprechende Alarmrufe sind bereits beim Kreistag und in den Fraktionen eingegangen. Weitere könnten folgen. „Wir haben als Kreis Wesel in den vergangenen Jahren bereits einem bestimmten Kreis von Vereinen und Organisationen in ihrem Engagement finanziell helfen können. Deren Arbeit wollen wir nun auch in einer Corona-Notlage stärken“, beschreibt Berger. Deshalb beantragten die Christdemokraten am heutigen Freitag die Einrichtung eines Sonderfonds zur Unterstützung von Vereinen und Verbänden und die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel durch den Kreistag.
Nach dem Konzept der Christdemokraten soll der Kreis Wesel diesen Fonds sowohl in 2020 als auch im Jahr 2021 mit jeweils 20.000 Euro ausstatten, um durch die Corona-Pandemie entstandene bzw. entstehende finanzielle Probleme für Vereine und Verbände abzufedern. „In dieser Situation zeigt sich wieder, wie gut unser sorgsamer Umgang mit den Finanzen des Kreises Wesel in den vergangenen Jahren gewesen ist“, unterstreicht Frank Berger – „denn so haben wir die Reserven, um jetzt helfen zu können“.
Vorteil der gestern im Kreistag beantragten Fondslösung ist es, dass nicht in jedem Einzelfall grundsätzlich über eine Unterstützung zu entscheiden ist und gleichzeitig klare Regeln für die Zuteilung der Förderung bestehen. Denn die Mittel des Kreises sind natürlich nicht unbegrenzt. Deshalb soll die Hilfe durch den Fonds auf die Institutionen gebündelt werden, deren Förderfähigkeit durch den Kreis Wesel im Doppelhaushalt 2019/ 2020 bereits anerkannt ist. Wer aus diesem Kreis von Vereinen und Verbänden ein coronabedingtes und unverschuldetes Defizit schriftlich nachweisen kann, kann pro Jahr mit maximal 3000 Euro unterstützt werden.
Über die Ausschüttung der Beträge für 2020 soll der Kreistag im Rahmen der Haushaltsberatungen 2021 entscheiden. Der am 13. September neu gewählte Kreistag wird das für das folgende Jahr im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2021 tun. Wobei die CDU in ihrem Antrag für die größte Not auch eine Abkürzung des Verfahrensweges anregt: „Wenn eine antragstellende Institution belegen kann, dass ihr unter regelmäßigen Umständen unmittelbar Insolvenz drohen würde, kann die Zahlung unmittelbar vom Kreistag durch einen Dringlichkeitsbeschluss erfolgen“.
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